Android-Richtlinien: Mindestens 20 Google-Apps müssen vorinstalliert sein

Hersteller von mobilen Android-Geräten müssen nach dem aktuell gültigen Richtlinienkatalog des Suchmaschinenkonzern mindestens 20 Google-Apps vorinstallieren. Vor der Überarbeitung des Regelwerks waren es lediglich neun Mini-Anwendungen.

Um seinen Einfluss auf Andorid-Geräte nachhaltig zu vergrößern, müssen Tablet- und Smartphone-Produzenten ab sofort umdenken und sich an neue „Spielregeln“ halten. Alle Android-Eigentümer sollen statt wie bisher mit neun nun mit 20 Apps zufrieden gestellt werden. Darüber hinaus müssen die Apps an „prominenter“ Stelle platziert sein. Zudem verlangt Google, dass ein „Google-Folder“ auf dem Homescreen auffindbar sein muss, der insgesamt 13 Apps speichern kann. Der Suchleiste müssen die Hersteller nun ebenfalls mehr Platz einräumen. Für Sprachassistenten gilt es, ganz eigene Richtlinien einzuhalten.

Die Hersteller bemängeln in diesem Zusammenhang, weniger Freiraum für individuelle Lösungen zu haben. Wer sich angeblich nicht an die vorgeschriebenen Abmachungen des Konzerns hält, wird einem Bericht zufolge keine Einnahmen aus der Google-Suche erhalten und gleichzeitig nicht im Play Store beworben. Experten schätzen, dass vor allem Samsung als größter Android-Partner von neuen Vorgaben betroffen sein wird. Dieser Umstand lässt vermuten, dass Samsungs eigene Betriebssystem Tizen nochmals deutlich an Fahrt gewinnen wird und über kurz oder lang Android auf Samsung-Geräte ablöst.

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